Endlich 18: was sich jetzt ändert

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt man in Österreich als volljährig und hat vor dem Gesetz mehr Rechte, aber auch einige Pflichten. Wir klären auf über die vermeintlich unendliche Freiheit der Volljährigkeit.

Ausgehen

Darauf freuen sich bestimmt die meisten 17-Jährigen: Endlich auch nach 24:00 noch ohne Muttizettel unterwegs sein und die eigene Verantwortung tragen. Ob Kino, Party oder Konzert – nun braucht man nach Mitternacht keine Begleitperson mehr! Anders als in den übrigen Bundesländern gibt es in Vorarlberg übrigens eine Sperrstunde für die 16 bis 17-Jährigen. Ihre Ausgehzeit endete in Begleitperson um 02.00 Uhr. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es in keinem Bundesland mehr eine Sperrstunde.

Wo du nun hindarfst

  • Diskothek
  • Casino
  • Konzerte
  • Bordells
  • Kneipen und Bars

Auch im Internet dürfen jetzt Dinge gemacht werden, die vorher nicht erlaubt waren. So beispielsweise das Spielen um echtes Geld in einem Online-Casino. Um erst einmal reinzuschnuppern, bieten zahlreiche Anbieter Gutscheincodes an, bei denen man das Spielen im Online-Casino testen kann. Hier kann man einen kleinen Einblick erhalten.

Alkohol und Tabak

Ähnlich wie in Deutschland gibt es in Österreich zwei Altersbeschränkungen, was den Alkoholkonsum angeht: Ab 16 und ab 18. Jedoch wird hier nicht unterschieden nach Wein, Bier, Weinmischgetränke und harten Spirituosen, sondern nach gebranntem und nicht gebranntem Alkohol. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland darf man bereits ab dem 16. Lebensjahr neben österreichischem Bier auch Wodka und Schnaps konsumieren. Die restlichen Bundesländer sind sich in dem Gesetz einig. In allen Bundesländern gilt: Wer unter 16 ist, darf keine Tabakwaren konsumieren, erwerben oder besitzen. Ab 16 ist das Rauchen jedoch erlaubt.

Wehrpflicht

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres und einem bestandenen Tauglichkeitstest werden männliche österreichische Staatsbürger zum Wehrdienst einberufen. Rund 40.000 junge Männer werden jährlich gemustert und dann zum Dienst einberufen. Wer sich dem Wehrdienst entziehen will, muss einen Zivildienst ableisten.

Weitere Änderungen

Ab 18 darf man in Österreich außerdem ohne die Erlaubnis der Eltern heiraten, Überstunden und Nachtschichten übernehmen (vielleicht als Spieletester?). Zudem gilt das Jugendstrafrecht nicht mehr und Verträge können abgeschlossen werden. Das bedeutet natürlich auch, dass man ab sofort die volle Verantwortung für all sein Handeln trägt.

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